Benzin-Verwertung nach Totalschaden?
Das Amtsgericht Solingen hat mit Urteil vom 18. Juni 2013 entschieden (Az.: 12 C 638/12), dass Autofahrer, die schuldlos einen Unfall erleiden, nicht dazu verpflichtet sind, den Kraftstoff zu verwerten, der sich im Tank ihres total beschädigten Autos befindet. Vielmehr hat der Versicherer des Unfallverursachers im Rahmen der Schadenregulierung die Treibstoffkosten zu erstatten.
Unverschuldet war der Kläger in einen Unfall verwickelt worden. Dabei erlitt sein Fahrzeug einen Totalschaden und war nicht mehr fahrbereit.
Ein mit der Ermittlung der Höhe des Fahrzeugschadens beauftragter Sachverständiger stellte fest, dass sich in dem Tank des Fahrzeugs noch ein Kraftstoffrest von 55 Liter befand. Dessen Kosten machte der Kläger zusammen mit dem übrigen Schaden gegenüber dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers geltend.
Der Versicherer kritisierte nicht nur die Höhe der Mietwagenkosten, sondern bestritt auch, die Kosten für den Kraftstoff übernehmen zu müssen. Der Kläger wäre schließlich im Rahmen seiner Schadenminderungs-Pflicht gemäß § 254 Absatz 2 BGB dazu verpflichtet gewesen, den noch im Tank befindlichen Kraftstoff abzupumpen und zu verwerten.
Das Solinger Amtsgericht gab der Klage auf Erstattung der Kosten für den Sprit statt.
Nach richterlicher Meinung hat der Versicherer bei seiner Ablehnung ganz offenkundig übersehen, dass das Abpumpen des Kraftstoffes selbst auch Kosten verursacht hätte. Denn ein Abpumpen in Eigenregie war dem Kläger nicht zuzumuten.
Ferner ist abgepumpter und sich bereits im Tank befindlicher Kraftstoff nicht derart werthaltig, wie der an der Tankstelle zur Verfügung gestellte Kraftstoff. Daher ergibt sich nicht, dass ein Abpumpen des Kraftstoffes den Schaden tatsächlich vermindert oder ausgeschlossen hätte.
Dennoch kam der Versicherer letztlich trotz allem noch gut weg, da das Gericht von einem Preis von 1,40 € pro Liter Kraftstoff ausging. Damit waren dem Kläger 77 € zzgl. Zinsen zu erstatten. Hätte der Unfall nicht stattgefunden, wäre der Kraftstoff von ihm verbraucht worden.