Berufsunfall am Briefkasten
Das Sozialgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 17. Mai 2013 entschieden (Az.: S 3 U 2912/12), dass ein Versicherter, der nach Feierabend beim Holen der Geschäftspost im Treppenhaus eines sowohl privat als auch geschäftlich genutzten Gebäudes zu Schaden kommt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Geklagt hatte ein 58-jähriger Inhabers einer Kfz-Werkstatt. Die Privatwohnung des Klägers sowie die Werkstatt befanden sich im gleichen Gebäude. Im Erdgeschoss war die Werkstatt untergebracht. Die erste Etage wurde zu Wohnzwecken genutzt, wo sich auch ein zur Werkstatt gehörendes Büro befand. Sowohl die Privaträume als auch das Büro waren ausschließlich über die gleiche, zwischen der Werkstatt und der ersten Etage befindliche Treppe zugänglich.
Am Tag des Unfalls hatte der Kläger seine Tätigkeit in der Werkstatt bereits beendet und sich in die erste Etage zurückgezogen. Als ihm einfiel, dass er in den Briefkasten zu schauen vergessen hatte, ging der Mann daher die Treppe hinunter. Dabei verfehlte er eine Stufe. Dabei brach er sich das rechte Schienbein.
Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte seinen Antrag ab, den Zwischenfall als Berufsunfall anzuerkennen, da der Versicherte seine Arbeit in der Werkstatt bereits beendet hatte, als sich der Unfall ereignete. Der Beinbruch sei daher der nicht versicherten Privatsphäre des Klägers zuzuordnen.
Die Richter des Heilbronner Sozialgerichts schlossen sich dem nicht an und gaben der Klage des Unternehmers statt.
Nach Auffassung des Gerichts kommt es nicht darauf an, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Unfalls seine Tätigkeit in der Werkstatt bereits beendet hatte. Denn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme wollte er die Geschäftspost in das Büro der Firma bringen, um sie dort zu sichten und von seiner Büroangestellten weiterbearbeiten zu lassen.
Der Kläger hat damit die Treppe zum Zeitpunkt des Beinbruchs aus betrieblichen und nicht aus privaten Gründen genutzt, so dass sein Unfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.